Kenntnisprüfung für internationale Pflegekräfte

Sie sind eine ausgebildete Fachkraft und möchten Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen? Sie verfügen bereits über Kenntnisse in der Pflege und würden diese gern in Deutschland anwenden? Dann bietet Ihnen der Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe eine Kenntnisprüfung zur Anerkennung Ihrer Abschlüsse an.

Informationen zur Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung bietet die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in der Pflege nachzuweisen. Sie dient der Feststellung, dass die Antragsteller*innen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes verfügen.

Die Kenntnisprüfung schafft die Voraussetzung zur Anerkennung des Berufsabschlusses als Gesundheits- und Krankenpfleger*in. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie die Urkunde zur/zum staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpfleger*in bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wie läuft eine Kenntnisprüfung ab?

Die Kenntnisprüfungen werden mündlich und praktisch abgelegt.  Wie die Auszubildenden in der Pflege werden Sie in diesen Bereichen geprüft.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegekraft in Ihrem Herkunftsland.
  • Nicht deutschsprachig: Sie verfügen über nachgewiesene Sprachkenntnisse (mindestens auf dem Niveau B2, nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).
  • Sie haben eine Bescheinigung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales erhalten, die Ihnen erlaubt, zur beruflichen Anerkennung entweder einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zu absolvieren.
  • Falls Sie sich für eine Kenntnisprüfung entscheiden, wenden Sie sich bitte an: ausbildung@bildungscampus-berlin.de
  • Monatlich bieten wir auf Nachfrage eine Informationsveranstaltung zum Thema: Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung an.

 

Wieviel kostet eine Kenntnisprüfung?

Die Kosten einer Kenntnisprüfung betragen 950,00 Euro.

Welche Dokumente sind erforderlich?

  • Ein Anschreiben
  • Ein Scan Ihres Ausweisdokuments
  • Der Feststellungsbescheid des LAGeSo Berlin
  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

 

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Sie sind unentschlossen und wissen noch nicht, ob Sie sich für eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang bewerben sollen? Wir beraten Sie gern. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: ausbildung@bildungscampus-berlin.de